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Uneigentliche
Integrale II.131
Unter uneigentlichen Integralen versteht man uneingeschränkte Integrale
(z.B.
) oder Integrale über uneingeschränkte
Funktionen (z.B.
).
Sei
und
.
Für alle Teilintervalle
existiert das Riemannsche Integral. Die Funktion heißt uneigentlich
integrierbar auf
, wenn
existiert. Entsprechend
:
Wenn beide Grenzen unbeschränkt sind, lässt sich dies durch Zerlegung
des Integrationsbereiches lösen.
Majorrantenkriterium II.133
Konvergiert
das uneigentliche Integral
, so
auch
und es gilt
- Hilft beim abschätzen, ob es eine Lösung geben kann, und in welchen
Intervall sie liegen wird.
Betragskriterium II.134
Wenn
konvergiert
Konvergenz von
und es gilt
Marco Möller 17:42:11 24.10.2005